Schule von A - Z

 

Aufsichtsregelungen:

 

Die Frühaufsicht beginnt um 7.45 Uhr und endet um 8.00 Uhr, wenn die Kinder in den Klassen sind. Die Frühaufsicht öffnet beim ersten Schellen um 7.55 Uhr beide Flügel der Tür zum Neubau und lässt die Kinder ins Gebäude. Vorher sollen die Kinder nicht unter dem Regendach spielen oder ihre Taschen ablegen. Jede Klasse hat einen festgelegten Aufstellplatz auf dem Schulhof, den die Kollegen gemeinsam mit Ihren Kindern festlegen. Bei Regen stellen die Kinder der ersten und zweiten Klassen ihre Tornister unter das Regendach vor dem Neubau, die Kinder der dritten und vierten Klassen bringen ihre Tornister in den Flur im Erdgeschoss. 

 

In den großen Pausen dürfen die Kinder mit den Spielzeugen aus dem Spielzeugraum spielen. 

 

Die Schulbusse der Firma Willebrand halten an der Haltestelle am Wiedenbrücker Tor.

 

Beurlaubung:

 

Schüler können nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss eine Woche vorher schriftlich bei der Schule beantragt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Schüler grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit Schulferien, also direkt vor oder direkt nach den Ferien beurlaubt werden dürfen. Bitte bei der Ferienplanung berücksichtigen!

 

Förderverein

 

Der Förderverein ist ein fester Bestandteil der Schule. Er möchte die Kinder optimal fördern und ihnen eine gute Basis für die Zukunft ermöglichen. Der Verein hat das Ziel, die Arbeit des Lehrens und Lernens in der Lambertus-Schule ideell und materiell zu unterstützen, sowie die Verbindung zwischen Schule, Eltern und Freunden der Schule zu pflegen.

 

Dieses geschieht durch:

 

Ø       Beschaffung von Unterrichtsmaterialien und Einrichtungsgegenständen

 

Ø       finanzieller Unterstützung bei mehrtägigen Klassenfahrten und/oder als Zuschuss für einzelne Schüler/-innen

 

Ø       Planung und Durchführung von Projekten in den Klassen

 

Ø       finanzielle Unterstützung von Schulveranstaltungen

 

Ideen und Anschaffungswünsche, die der Förderverein unterstützt, kommen von den Lehrern, Schülern und Eltern.

Die Vorsitzende des Fördervereins ist Frau Dörthe Lütke-Stratkötter.

Neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Beitragserklärungen sind im Sekretariat erhältlich. Ebenso steht ein Beitrittsformular hier auf der Homepage unter "Förderverein" zum download bereit.

 

 

 

Fundsachen

 

Liegengebliebene Kleidungsstücke wie Jacken, Pullover und Schuhe werden in der Lehrerumkleide der Turnhalle und in einer Kiste im Verwaltungsflur  aufbewahrt. Wenn etwas fehlt, schauen Sie dort nach!

 

Wertgegenstände (Schmuck, Schlüssel, Brillen) werden im Sekretariat aufbewahrt.

 

Zu den Elternsprechtagen werden alle Fundsachen im Verwaltungsflur ausgelegt bzw. aufgehängt. Danach werden alle Fundsachen, die nicht abgeholt wurden, einem wohltätigen Zweck zugeführt.

 

Gelder

 

Zu Beginn eines jeden Schuljahres sammelt die Klassenleitung in den ersten Schulwochen Kunst- und Kopiergeld ein.

 

Ebenfalls eingesammelt wird Wassergeld. Den Kindern wird jederzeit durch einen Wasserautomaten Trinkwasser zur Verfügung gestellt. Vom Wassergeld wird die Wartung der Anlage bezahlt.

 

Grundsätzlich gilt:

 

In finanziellen Notsituationen kann der Förderverein mit seinem Sozialkonto einspringen. Wenden Sie sich bitte an die Schulleiterin! Außer der Schulleitung erfährt niemand den Namen eines geförderten Kindes!

 

Grundausstattung

 

Das gehört zur Grundausstattung jeder Schülerin und jedes Schülers:

 

Ø       der Schulbegleiter

 

Ø       Bleistift, Anspitzer, Radiergummi

 

Ø       Buntstifte

 

Ø       Füller und Reservepatrone (frühestens ab dem 2. Halbjahr der Klasse 2)

 

Ø       Schere, Klebstift, Lineal

 

Ø       Sportzeug 

 

Ø       Schwimmzeug

 

Hausaufgaben

 

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Sie dienen zur Festigung des Lehrstoffs aber auch zur Vorbereitung neuer Aufgaben.
Die Hausaufgaben sollten bei konzentriertem Arbeiten in folgenden Zeiten erledigt werden:

 

Ø   in Klasse 1 und 2: 30 Minuten

 

Ø   in Klasse 3 und 4: 45 Minuten

 

Hitzefrei

 

Nach dem Runderlass des Kultusministeriums vom 22. Mai 1975 entscheidet die Schulleitung, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27°C. Bei anhaltender Hitze muss damit gerechnet werden, dass schon nach der 4. Stunde unterrichtsfrei ist. Die Eltern werden darüber immer bereits am Vortag schriftlich informiert.

 

 

Offene Ganztagsschule / Schule von acht bis eins

 

Beide Einrichtungen beginnen nach dem Ende des Unterrichts. Während die Kinder in der „Schule von acht bis eins“ ausschließlich bis maximal 13.20 Uhr betreut werden, nehmen die Kinder in der Offenen Ganztagsschule am gemeinsamen Mittagessen, an der Hausaufgabenbetreuung, an Arbeitsgemeinschaften sowie mehreren Förderangeboten teil. Ansprechpartnerin ist Frau Helena Becker (Telefon: 02529 – 267447).

 

Schulversäumnis:

 

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Ist Ihre Tochter oder Ihr Sohn durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich (möglichst noch vor 7.45 Uhr unter: 02529/948400)!

 

Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, notieren Sie bitte im Schulbegleiter die Fehltage und den Grund des Schulversäumnisses für die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Wenn Ihr Kind nur für den Sport- oder Schwimmunterricht entschuldigt werden soll, nutzen Sie bitte ebenfalls die Vordrucke im Schulbegleiter. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet, ob das Kind anwesend sein muss.

 

Schulsozialarbeit

 

Frau Nina Bier unterstützt die Schule als Schulsozialarbeiterin. Sie unterstützt alle Schüler und Lehrer im Schulunterricht und in der OGS. Auch für die Eltern ist sie Ansprechpartnerin bei familiären Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schule. Nach Absprache steht Frau Bier zu Beratungs­gesprächen bereit. Vereinbaren Sie dann bitte einen Termin unter: nina.bier@meine-lambertus.schule

 

Unfall

 

Alle Schulkinder sind während des Unterrichts, in den Pausen, auf dem Schulweg sowie auf allen Schulveranstaltungen (z.B. Ausflüge, Sportfeste) gegen Unfälle gesetzlich versichert. Die Schule ist verpflichtet, jeden Schulunfall der Unfallkasse NRW schriftlich zu melden. Bitte informieren Sie uns daher, wenn Sie mit Ihrem Kind aufgrund eines Unfalls in der Schule oder auf dem Schulweg einen Arzt aufgesucht haben. Für die Meldung benötigen wir den Namen des behandelnden Arztes. Sollte der Unfall nicht auf dem Schulgelände passiert sein, benötigen wir zusätzliche Angaben zum Unfallhergang.

 

Termine

 

Eine aktuelle Terminübersicht des Schuljahres finden Sie zum download unter „Aktuelles" auf dieser Homepage.