04.01.2022: Frohes neues Jahr

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte der Stromberger Lambertus-Schule!

Zunächst wünschen wir Ihnen und Ihren Familien alles Gute für das neue Jahr 2022. Wir hoffen, Sie haben die Feiertage genießen können. Einige Infos möchten wir Ihnen auf diesem Wege mitteilen:

1. Wir möchten Sie an unsere Bitte erinnern, die Kinder vor dem Schulstart am Montag, 10.01.2022 um 08.00 Uhr bitte freiwillig einem Schnelltest zu unterziehen. So haben wir und Sie eine größere Sicherheit, dass nur gesunde Kinder am ersten Schultag in die Schule kommen. Die Testzertifikate können die Kinder gerne zur Schule mitbringen.

2. Aufgrund des Laborwechsels testen wir in der nächsten Woche am Montag, 10.01.2022 und Donnerstag, 13.01.2022 alle Kinder der Schule mit dem Lolli-Test und der Rückstellprobe. An welchen Tagen in den dann kommenden Wochen getestet wird, hängt noch von fehlenden Aussagen des neuen Labors ab. Sobald es dazu Informationen gibt, schicken wir diese weiter. Wir werden jedes Kind der Schule auf jeden Fall zweimal die Woche mit dem Lolli testen.

3. Bitte schauen Sie täglich in den IServ-Account Ihres Kindes, falls sich im Laufe der Woche von Seiten des Schulministeriums noch Änderungen für kommenden Montag ergeben sollten.

 

Liebe Grüße und noch schöne Ferientage!

Marion Schramm und Claudia Lutterbeck

07.01.2022: Aktuelle Infos

In Anbetracht der rasant steigenden Infektionszahlen haben wir uns im Kollegium mehrheitlich darauf verständigt, den Sport- und Schwimmunterricht in den ersten Tagen der kommenden Woche nicht stattfinden zu lassen. Wir wollen erst zwei komplette Testdurchläufe der Kinder abwarten und werden vorraussichtlich erst am Freitag mit dem Schwimmunterricht in der Schwimmhalle und dem Sportunterricht in der Turnhalle starten.
Es wird kein Unterricht ausfallen, da die Lehrer*innen die Stunden im Klassenverband mit anderen Unterrichtsinhalten in Absprache mit der Klassenleitung durchführen werden. Sie müssen also für die ersten vier Tage der Woche kein Sportzeug und kein Schwimmzeug mitgegeben werden.
Ob ggf. einzelne Sportstunden auf dem Schulhof stattfinden können, wird in Abhängigkeit von der Wetterlage entschieden. Dazu benötigen die Kinder ja kein Sportzeug.
Wir hoffen, Sie können unsere Entscheidung im Sinne der Gesundheit von uns allen verstehen.
Erinnern möchten wir nochmals an die Bitte, alle Kinder im Vorfeld des Schulstarts am Montag testen zu lassen.

Gestern kam eine aktuelle Schulmail mit einigen Hinweisen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien. Wir starten am Montag im Präsenzunterricht. Den kompletten Wortlaut der Schulmail finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien

Wichtig ist für Sie als Eltern und Sorgeberchtigte ist folgender Absatz:
"Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren
Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).
(2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.
Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen."
Sollte Ihr Kind also geimpft sein und in Zukunft (sofern möglich) nicht am Lolli-Test teilnehmen wollen, brauchen wir dazu den Impfnachweis und eine schriftliche Nachricht Ihrerseits.
Für genesene Kinder gilt, dass sie 8 Wochen nach Rückkehr in die Schule wieder regulär am Lollitest teilnehmen können.
Wir hoffen auf einen sicheren und "negativen" Schulstart am Montag und wünschen ein schönes Wochenende!
Liebe Grüße
Marion Schramm und Claudia Lutterbeck